Sprachen:
English flagItalian flagChinese (Simplified) flagPortuguese flagGerman flagFrench flagSpanish flagJapanese flag

EU Gemeinschaftsmarke

Was ist eine Gemeinschaftsmarke (CTM)?

Eine Gemeinschaftsmarke ist eine Marke gültig in der gesamten Europäischen Union, mit dem HABM in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnungen CTM registriert. Für Karte und Liste der teilnehmenden EU-Ländern, gehen Sie zu http://europa.eu/abc/european_countries/index_en.htm Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann besuchen Sie bitte http://oami.europa.eu/ows/rw/ Seiten / index.en.do .

Anwendungsbereich und Geltung

Eine Gemeinschaftsmarke gilt in der Europäischen Union als Ganzes. Es ist nicht möglich, die geographische Ausdehnung des Schutzes auf bestimmte Mitgliedstaaten zu begrenzen.

Eine Gemeinschaftsmarke ist für 10 Jahre gültig und kann beliebig oft für jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Niveau des Schutzes

Eine Gemeinschaftsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Benutzung der Marke und an Dritte zu verwenden zu vermeiden, ohne Zustimmung, die gleiche oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und / oder Dienstleistungen, wie die von der CTM geschützt.

Preis

Die CTM-System sorgt für ein einziges Zulassungsverfahren, bestehend aus:

  • eine einzelne Anwendung
  • eine einzige Sprache des Verfahrens
  • eine einzelne administrative Zentrum und
  • eine einzelne Datei verwaltet werden.

Die CTM gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem vernünftigen Preis.

Nach jeder künftigen Erweiterung der Europäischen Union, registriert jede CTM oder beantragt wird automatisch an den neuen Mitgliedsstaaten ohne Formalitäten oder Gebühr verlängert werden.

Gebühren

Für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, gibt es zwei Gebühren zu entrichten: die Anmeldegebühr (die sich je nachdem, ob es sich um eine Online-Anwendung oder ein Papier ist) und die Anmeldegebühr.

  • Anmeldegebühr: EUR 750 bis online (E-Filing) einzureichen.
    oder EUR 900, wenn Sie das Papier entweder form.In Fall benutzen, wenn Ihre Anwendung erstreckt sich auf mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen gibt es eine Gebühr von EUR 150 für jede weitere Klasse.
  • Anmeldegebühr: EUR 850.Again, wenn Ihre Anwendung erstreckt sich auf mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen, gibt es eine Gebühr von EUR 150 für jede weitere Klasse.

Die Anmeldegebühr ist innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Antrag beim HABM (oder beim nationalen Amt) empfangen wird. HABM schickt keine Zahlungsaufforderung. Wenn eine Bestätigung Zahlungseingang erforderlich ist, muss eine Anfrage per Fax zu Händen der Abteilung Finanzen gesendet werden (+34 96 513 9113).

Die Anmeldegebühr muss nur gezahlt werden, wenn das Ergebnis der Prüfung durch das HABM positiv ist. Das Amt informiert Sie, wenn die Anmeldegebühr zu entrichten ist.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Eine Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht vor, unerlaubte Benutzung der Marke im Handel ohne seine / ihre Zustimmung zu verhindern. Genauer gesagt, ist der Inhaber berechtigt, unbefugte Dritte zu verhindern: Inbetriebnahme der eingetragenen Gemeinschaftsmarke auf Waren oder ihrer Verpackung; Anbieten von Waren, indem sie auf dem Markt oder zu den kommerziellen Zwecken mit der eingetragenen Gemeinschaftsmarke; anzubieten oder zu liefern Dienstleistungen trägt die registrierte CTM; Import oder Export von Waren unter ihm und mit ihm in den Geschäftspapieren und in der Werbung.
Wenn ein unbefugter Dritter greift in jeder dieser Praktiken ist es schuldig zu verletzen, das ausschließliche Recht des Inhabers.

Der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke kann gegen diese Verstöße durch Maßnahmen ausdrücklich unter der GMV in Bezug vorgesehen, um Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsmarken handeln, insbesondere über:

  • Proceedings an den Gemeinschaftsmarkengerichten gemäß der GMV gegründet
  • Einreichung Beantragung von Maßnahmen mit den EU-Zollbehörden. Das Verwaltungsverfahren ermöglicht Besitzern einer Gemeinschaftsmarke, die EU-Zollbehörden verlangen, um mutmaßliche Fälschungen, während unter ihrer Kontrolle zu behalten.

Pflegen Sie Ihre Marke

GM wird eine ernsthafte Benutzung in der Gemeinschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Eintragung (Artikel 15 GMV) setzen. Ernsthafte Benutzung kann gefunden werden, wenn die Marke nur in einem Teil der Gemeinschaft, wie in einem einzigen Mitgliedstaat oder in einem Teil davon wurde verwendet werden. Jede Person (natürliche oder juristische) können ihre eingetragenen Gemeinschaftsmarke gegen Widerruf aus Gründen der mangelnden Nutzung zu schützen - vorausgesetzt, es wird um eine ernsthafte Benutzung in der Gemeinschaft nach dem ersten Fünf-Jahres-post-Registrierung oder Nachfrist setzen, wenn es berechtigte Gründe für die sind solche nicht verwenden.

So ist die beste Verteidigung gegen Nichtigkeitsklage Präventivschlag: non-generic, nicht irreführend, echte und kontinuierliche Nutzung der Gemeinschaftsmarke zu allen Zeiten. Use it or lose it!

Zuletzt geändert: 5. Dezember 2009