EU Gemeinschaftsmarke

Was ist eine Gemeinschaftsmarke (CTM)?

Eine Gemeinschaftsmarke ist eine Marke gültig in der gesamten Europäischen Union, mit dem HABM in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des CTM Regulations registriert. Für Karte und Auflistung der teilnehmenden EU-Ländern, gehen Sie zu http://europa.eu/abc/european_countries/index_en.htm Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann besuchen Sie bitte http://oami.europa.eu/ows/rw/ Seiten / index.en.do .

Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer

Eine Gemeinschaftsmarke gilt in der Europäischen Union als Ganzes. Es ist nicht möglich, die räumliche Ausdehnung des Schutzes auf bestimmte Mitgliedstaaten zu beschränken.

Eine Gemeinschaftsmarke ist für 10 Jahre gültig und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Maß an Schutz

Eine Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht, die Marke zu benutzen und Dritten die Nutzung zu verhindern, ohne Zustimmung, die gleiche oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und / oder Dienstleistungen wie die von der CTM geschützt.

Wert

Die CTM-System sorgt für ein einziges Zulassungsverfahren, bestehend aus:

  • einer einzigen Anwendung
  • eine einzige Sprache der Verfahren
  • einem einzigen Verwaltungszentrum und
  • einer einzigen Datei verwaltet werden.

Die CTM garantiert ihrem Besitzer ein ausschließliches Recht in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem vernünftigen Preis.

Nach jeder künftigen Erweiterung der Europäischen Union, registriert jede CTM oder beantragt wird automatisch auf den neuen Mitgliedsländern ohne Formalitäten oder Gebühr verlängert werden.

Gebühren

Für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, gibt es zwei Gebühren zu entrichten: die Anmeldegebühr (die sich je nachdem, ob es eine Online-oder Papier-Anwendung) und die Anmeldegebühr.

  • Anmeldegebühr: EUR 750 bis online (e-filing-Datei).
    oder EUR 900, wenn Sie das Papier form.In jedem Fall verwenden, wenn Ihre Anwendung erstreckt sich auf mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen gibt es eine Gebühr von EUR 150 für jede weitere Klasse.
  • Teilnahmegebühr: EUR 850.Again, wenn Ihre Anwendung erstreckt sich auf mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen, gibt es eine Gebühr von EUR 150 für jede weitere Klasse.

Die Anmeldegebühr ist innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Anwendung beim HABM (oder beim nationalen Amt) empfangen wird. Das HABM wird nicht eine Aufforderung zur Zahlung fällig. Wenn eine Bestätigung Zahlungseingang erforderlich ist, muss eine Anfrage per Fax für die Aufmerksamkeit der Abteilung Finanzen (+34 96 513 9113) gesendet werden.

Die Anmeldegebühr muss nur gezahlt werden, wenn das Ergebnis der Prüfung durch das HABM positiv ist. Das Amt informiert Sie, wenn die Registrierung zu entrichten ist.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Eine Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht vor, unerlaubte Benutzung der Marke im Handel, ohne seine / ihre Zustimmung zu verhindern. Genauer gesagt, ist der Inhaber berechtigt, unbefugte Dritte zu verhindern: Putting die eingetragene Gemeinschaftsmarke auf Waren oder Verpackungen; Anbieten von Waren und legte sie auf dem Markt oder den Besitz zu gewerblichen Zwecken mit dem eingetragenen Gemeinschaftsmarke; das Angebot oder die Erbringung von Dienstleistungen Durchführung der registrierten CTM; Import oder Export von Gütern unter ihm; und dessen Verwendung in den Geschäftspapieren und in der Werbung.
Wenn ein unbefugter Dritter greift in eine dieser Praktiken ist es schuldig der Verletzung des ausschließlichen Rechts des Markeninhabers.

Der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke kann gegen diese Verstöße durch Maßnahmen ausdrücklich unter der GMV in Bezug auf Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsmarken vorgesehen zu handeln, und insbesondere über:

  • Proceedings der Gemeinschaftsmarkengerichte unter der GMV vorgesehenen
  • Filing Beantragung von Maßnahmen mit den EU-Zollbehörden. Dieses Verwaltungsverfahren ermöglicht Inhaber einer Gemeinschaftsmarke, die EU-Zollbehörden Antrag auf vermutlich falsche Ware, während unter ihrer Kontrolle zu behalten.

Warten Sie Ihre Marke

GM wird ernsthaft benutzt in der Gemeinschaft innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Eintragung (Artikel 15 GMV) setzen. Ernsthafte Benutzung kann gefunden werden, wenn die Marke nur in einem Teil der Gemeinschaft, wie in einem einzigen Mitgliedstaat oder in einem Teil davon wurde verwendet werden. Jede Person (natürliche oder juristische) können ihre eingetragene Gemeinschaftsmarke gegen den Widerruf der wegen mangelnder Nutzung zu schützen - vorausgesetzt, es ist eine ernsthafte Benutzung in der Gemeinschaft nach dem ersten Fünf-Jahres-post-Registrierung Nachfrist oder, wenn es gesetzt berechtigte Gründe für die solche nicht verwenden.

Somit ist die beste Verteidigung gegen Nichtigkeitsklage Präventivschlag: non-generic, nicht irreführend, echte und kontinuierliche Nutzung der Gemeinschaftsmarke zu allen Zeiten. Use it or loose it!

Letzte Änderung: 5. Dezember 2009