Werbung die eigenen Produkte oder Dienstleistungen über das Internet ist keine Dienstleistung
Werbung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen ist keine Dienstleistung. Siehe In re Reichhold Chemicals, Inc., 167 USPQ 376 (TTAB 1970); TMEP § 1.301,01 (a) (ii). Deshalb Unternehmen, die eine Website für den alleinigen Zweck erstellen der Werbung für ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen kann mich nicht registrieren Domain-Namen verwendet werden, um diese Tätigkeit zu identifizieren. In Prüfung ist die Frage entsteht in der Regel, wenn der Antragsteller beschreibt die Tätigkeit als eintragungsfähig Service, zB "Bereitstellung von Informationen über [ein bestimmtes Feld]," aber die Exemplare der Nutzung machen deutlich, dass die Website lediglich wirbt die Klägerin eigenen Produkte oder Dienstleistungen. In dieser Situation muss der untersuchende Staatsanwalt die Zulassung verweigern, weil die Marke benutzt wird, um eine Aktivität, welche keine eine "Dienstleistung" im Sinne der Identifizierung Markengesetz. MarkenG § § 1, 2, 3 und 45, 15 USC § § 1051, 1052, 1053 und 1127.
Zuletzt geändert: 22. März 2010








