Vereinbarung vom Mark zur Zeichnung mit Mark am Muster der Nutzung
In Domain-Namen kennzeichnen (zB XYZ COM oder HTTP:. / / WWW.XYZ.COM), schauen die Verbraucher auf die Second Level Domain Namen für Identifikation der Quelle, nicht auf die TLD oder die Begriffe "http://www." oder "www." Daher ist es in der Regel akzeptabel, nur der Second Level Domain Namen auf dem Zeichenblatt darstellen, auch wenn die Exemplare der Nutzung zeigen ein Zeichen, dass die TLD oder die Bedingungen enthält "http://www." oder " www. "Cf. Institut National des Appellations d'Origine v. Vintners Int'l Co., Inc. , 954 F.2d 1574, 22 USPQ2d 1190 (BGBl. Cir. 1992) (CHABLIS With A Twist statt, um eingetragen werden separat von CALIFORNIA CHABLIS With A Twist); In re Raychem Corporation, 12 USPQ2d 1399 (TTAB 1989) . (Weigerung, "Tinel-LOCK" auf Proben zeigen "TRO6AI-Tinel-LOCK-RING" basiert registrieren umgekehrt) Siehe auch 37 CFR § 2,51 (a) (1) und § TMEP 807,14 et. seq.
Beispiel: Die Proben der Verwendung zeigen die Marke HTTP:.. / / WWW XYZ COM. Der Antragsteller kann wählen, nur zeigen die Bezeichnung "XYZ" auf das Zeichenblatt.
Manchmal sind die Exemplare der Einsatz nicht zu zeigen, den gesamten angemeldeten Marke handelt (z. B. die Zeichnung der Marke HTTP: / / WWW.XYZ.COM, aber die Proben zeigen nur XYZ) werden. Wenn die Zeichnung der Marke beinhaltet eine TLD, oder die Begriffe "http://www." Oder "www.", Die Exemplare der Verwendung muss auch die Marke mit den verwendeten Begriffe. Trademark Act § 1 (a) ( 1) (C), 15 USC § 1051 (a) (1) (C).
Beispiel:. Wenn die Zeichnung der Marke XYZ COM, sind Exemplare der Verwendung, die nur zeigen, den Begriff XYZ inakzeptabel.
Zuletzt geändert: 23. März 2010








