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Beschreibender

Wenn eine angemeldete Marke von einer rein beschreibenden Begriff (e) mit einer TLD kombiniert zusammengesetzt ist, sollte die Prüfung der Anwalt der Registrierungspflicht gemäß verweigern Markengesetz § 2 (e) (1), 15 USC § 1052 (e) (1), auf die Boden, dass die Marke rein beschreibend ist. Dies gilt für Marken, Dienstleistungsmarken, Kollektivmarken und Prüfzeichen.

Beispiel: Die Marke ist SOFT.COM für Kosmetiktücher. Der untersuchende Staatsanwalt muss
Anmeldung verweigern nach § 2 (e) (1).

Beispiel: Die Marke ist National Book OUTLET.COM für den Einzelhandel Buchhandlung
Dienstleistungen. Der untersuchende Staatsanwalt muss der Registrierungspflicht gemäß § 2 (e) (1) zu verweigern.

Die TLD wird als Teil einer Internet-Adresse wahrgenommen zu werden, und fügt keine Quelle zu identifizieren Bedeutung der zusammengesetzten Marke. CF. In re Seite, (ist neben einer Telefon-Vorwahl wie "800" oder "888", einen beschreibenden Begriff nicht aus, um sich selbst, um die Marke von Haus aus unterscheidungskräftig machen) 51 USPQ2d 1660 (TTAB 1999); In re Patent & Trademark Dienstleistungen Inc., 49 USPQ2d 1537 (TTAB 1998) (Patent & Trademark Services Inc. ist rein beschreibend für juristische Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums; der Begriff "Inc." zeigt nur die Art der Einheit, die die Leistungen erbringt, und hat keine Bedeutung als ein Zeichen); bist das Paint Products Co., 8 USPQ2d 1863 (TTAB 1988) (paint-Produkte Co. ist nicht mehr der Eintragung als Marke für Waren ausgehend von einem Unternehmen, das Lack-Produkte verkauft, als es als eine Service-Marke wäre für den Einzelhandel Farbengeschäft Dienstleistungen, die von einem solchen Unternehmen angeboten); In re EI Kane, Inc., 221 USPQ 1203 (TTAB 1984) (büroumzug, INC unfähig funktioniert als Marke für Umzüge; Hinzufügung des Begriffs "Inc. "führt jedoch zu keiner Marke Bedeutung der Materie versucht, registriert werden). Siehe auch § TMEP 1.209,01 (b) (12) in Bezug auf Marken, die zum Teil "1-800", "888", oder andere Telefonnummern.

Zuletzt geändert: 22. März 2010