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Impressum

MarkenG § 6 (a), 15 USC § 1056 (a), sieht für den Disclaimer von "einem nicht eintragungsfähig Komponente" einer Marke. Die Richtlinien über die Erklärung dargelegten TMEP in § 1213 et. seq. gelten für Domain-Namen Anmeldungen.

Wenn eine zusammengesetzte Marke umfasst einen Domänennamen nicht eintragungsfähig Materie (zB eine rein beschreibende oder generische Begriff und eine TLD) zusammengesetzt ist, Haftungsausschluss erforderlich. Siehe Beispiele unten und TMEP § § 1213,03.

Wenn eine Verzichtserklärung erforderlich ist und die Domain-Namen enthält ein falsch geschriebenes Wort oder ineinander, muss die korrekte Schreibweise abgelehnt werden. Siehe Beispiele unten und TMEP § § 1213,04 (a) und 1213,09 (c).

Eine Verbindung von beliebigen Begriff oder suggestive Frage mit einem "Punkt" und eine TLD kombiniert zusammengesetzt ist als einheitliche und daher kein Ausschluss von der TLD erforderlich ist. Siehe Beispiele unten und TMEP § 1213,04 (b).

Mark Haftungsausschluss

XYZ BANK. COM BANK. COM
XYZ FEDERALBANK. COM Bundesbank. COM
XYZ GROCERI STOR. COM Lebensmittelgeschäft. COM
XYZ. COM kein Haftungsausschluss
XYZ. BANK. COM kein Haftungsausschluss
XYZBANK. COM kein Haftungsausschluss

Zuletzt geändert: 22. März 2010