Lizenzbestimmungen
Trademark Act § 6 (a), 15 USC § 1056 (a), sieht den Haftungsausschluss einer "nicht eintragungsfähig Komponente" einer Marke. Die Richtlinien über die Erklärung, die in TMEP § 1213 et gesetzt. seq. um Domain-Namen Anmeldungen gelten.
Wenn eine zusammengesetzte Marke umfasst ein Domain-Name nicht eintragungsfähig Materie (z. B. eine rein beschreibende oder Gattungsbezeichnung und eine TLD) zusammensetzt, ist Haftungsausschlusses erforderlich. Siehe Beispiele unten und TMEP § § 1213,03.
Wenn eine Verzichtserklärung erforderlich ist und die Domain-Namen enthält ein falsch geschriebenes Wort oder teleskopierbar, muss die korrekte Schreibweise abgelehnt werden. Siehe Beispiele unten und TMEP § § 1.213,04 (a) und 1.213,09 (c).
Eine zusammengesetzte Begriff der willkürlichen oder suggestive Frage mit einem "Punkt" und einer TLD kombiniert zusammengesetzt ist als Einheitsstaat, und somit auch keine Erklärung über den Haftungsausschluss der TLD ist nicht erforderlich. Siehe Beispiele unten und TMEP § 1.213,04 (b).
Mark Haftungsausschluss
XYZ BANK. COM BANK. COM
XYZ FEDERALBANK. COM Bundesbank. COM
XYZ GROCERI STOR. COM Lebensmittelgeschäft. COM
XYZ. COM kein Haftungsausschluss
XYZ. BANK. COM kein Haftungsausschluss
XYZBANK. COM kein Haftungsausschluss
Zuletzt geändert: 22. März 2010








