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Verwenden Sie als Mark

Eine Markierung eines Domain-Namens zusammengesetzt ist Eintragung als Marken oder Dienstleistungsmarken nur, wenn sie als Absenderkennung dient. Die Marke als auf den Proben dargestellt muss in einer Art und Weise, die von potenziellen Käufern als Hinweis auf Quelle und nicht nur als eine informative Angabe des Domain-Namen-Adresse verwendet, um eine Website zugreifen wahrgenommen werden vorgestellt. Siehe In re Eilberg, 49 USPQ2d 1955 (TTAB 1998).

In Eilberg hielt das Trademark Trial and Appeal Board (Board), dass ein Begriff, der nur dazu dient, der Klägerin den Domain-Namen oder den Speicherort im Internet, wo der Klägerin Website erscheint identifizieren und nicht separat identifizieren Klägerin Leistungen, nicht funktioniert, wie eine Service-Marke. Der Antragsteller vorgeschlagen Mark war WWW.EILBERG.COM , und die Proben zeigten, dass die Marke auf Briefbögen und Visitenkarten verwendet wurde.

Der Vorstand bestätigte die Staatsanwaltschaft prüft Ablehnung der Eintragung auf dem Boden, dass die Angelegenheit für die Registrierung präsentiert nicht als Marke funktionieren, die besagt, dass:

[T] behauptete er aus, als auf dem Briefkopf Klägerin angezeigt, funktioniert nicht als Dienst zur Kennzeichnung und Unterscheidung Klägerin juristische Dienstleistungen und, wie dargestellt, nicht in der Lage, dies zu tun. Wie gezeigt, identifiziert die Marke der Klägerin geltend gemachten Internet-Domain-Namen, durch deren Verwendung ein Antragsteller die Website zugreifen können. In anderen Worten, behauptet die Marke WWW.EILBERG.COM zeigt nur den Ort im Internet, wo Antragsteller der Website erscheint. Es muss nicht separat identifizieren Klägerin juristische Dienstleistungen als solche. Cf. In wieder das Signal Companies, Inc., 228 USPQ 956 (TTAB 1986) .

Dies ist nicht zu sagen, dass, wenn in angemessener Weise verwendet, die geltend gemachten Marke oder Teile davon dürfen nicht eingetragene Warenzeichen oder [Dienstleistungsmarken] sein. So wurden zum Beispiel, wenn der Antragsteller die Anwaltskanzlei Namen waren, sagen wir, EILBERG.COM und prominent auf Klägerin Briefbögen und Visitenkarten, wie der Name, unter dem Antragsteller das Schiedsgericht seine juristische Dienstleistungen vorgestellt wurde, dann die Marke kann gut sein eintragungsfähig.

Id. Bei 1956.

Die Prüfung muss Anwalt überprüfen Sie die Proben, um festzustellen, wie die vorgeschlagene Marke tatsächlich verwendet wird. Es ist die Wahrnehmung der gewöhnlichen Kunden, die bestimmt, ob die geltend gemachten Marke fungiert als Filter, der Klägerin nicht die Absicht, Hoffnung oder Erwartung, dass sie dies tun. Siehe In re Standard Oil Co., 275 F.2d 945, 125 USPQ 227 ( CCPA 1960).

Wenn die vorgeschlagene Marke in einer Weise, die als nicht mehr als eine Adresse, unter der der Antragsteller kontaktiert werden können wahrgenommen werden würde, muss der Eintragung ausgeschlossen. Beispiele für einen Domain-Namen nur als Internet-Adresse verwendet werden, umfassen einen Domain-Namen in der Nähe von Sprache, die sich auf dem Domain-Namen als Adresse oder einen Domain-Namen nur als ein Teil der Informationen, wie die Klägerin zu kontaktieren angezeigt werden.

Beispiel: Die Marke ist WWW XYZ COM für die Online-Bestellung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der..
Kleidung. Muster der Nutzung, bestehend aus einer Anzeige, die besagt, "Besuchen Sie uns auf der Web
bei www.xyz.com "zeigen nicht Dienstleistungsmarke Verwendung der vorgeschlagenen Marke.

Beispiel: Die Marke XYZ COM für Finanzberatung.. Muster der Nutzung
bestehend aus einer Visitenkarte, die an den Dienst bezieht und listet eine Telefonnummer, Fax
Nummer, und der Domain-Name registriert werden gesucht zeigen nicht Dienstleistungsmarke Verwendung
die vorgeschlagene Marke.

Zurückweisung der Anmeldung

Wenn die Proben der Einsatz zu zeigen, den Domain-Namen als Marke und der Klägerin verwendet sucht Registrierung auf der Haupt-Register scheitern, muss die Prüfung Anwalt Eintragung mit der Begründung verweigern, dass die Angelegenheit für die Registrierung funktioniert nicht als Marke präsentiert. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ablehnung sind:

Für Marken: MarkenG § § 1, 2 und 45, 15 USC § § 1051, 1052, 1127 und

Für Service-Marken: MarkenG § § 1, 2, 3 und 45, 15 USC § § 1051, 1052, 1053
und 1127

Will der Antragsteller Registrierung auf der Supplemental Register, muss die Prüfung Anwalt Anmeldung unter Trademark Act verweigern § 23, 15 USC § 1091.

Zuletzt geändert: 23. März 2010