Verwenden Sie als Mark
Eine Marke von Domain-Namen besteht Eintragung als Marke oder Dienstleistungsmarke nur, wenn es als Absenderkennung Funktionen. Die Marke als auf den Proben dargestellt muss in einer Weise, die von potenziellen Käufern als Hinweis auf Quelle und nicht nur als eine informative Angabe der Domain-Namen-Adresse verwendet werden, um eine Website zugreifen. Wahrgenommen werden vorgestellt In re Eilberg See, 49 USPQ2d 1955 (TTAB 1998).
In Eilberg hielt der Trademark Trial and Appeal Board (Vorstand), dass ein Begriff, der nur dazu dient, dem Antragsteller den Domain-Namen oder den Speicherort im Internet, wenn der Antragsteller auf der Website erscheint zu identifizieren, und nicht separat identifiziert Antragstellers Dienstleistungen, nicht als Funktion eine Service-Marke. Der Antragsteller vorgeschlagenen Marke wurde WWW.EILBERG.COM , und die Proben zeigte, dass die Marke auf Briefbögen und Visitenkarten verwendet wurde.
Der Vorstand bestätigte die Untersuchung Staatsanwaltschaft Ablehnung der Eintragung der Begründung, dass die Angelegenheit für die Registrierung vorgelegt wurden, nicht als ein Zeichen-Funktion, die besagt, dass:
[T], behauptete er Marke, so wie auf Antragsteller dem Briefkopf erscheint, funktioniert nicht wie eine Service-Marke zu identifizieren und zu unterscheiden Antragstellers juristischen Dienstleistungen und, wie dargestellt, nicht in der Lage, dies zu tun. Wie gezeigt, identifiziert die behauptete Anmelderin Internet Domain-Namen, durch den Einsatz von denen ein Antragsteller die Website zugreifen können. Mit anderen Worten, die geltend gemachten Marke WWW.EILBERG.COM zeigt nur die Position auf dem Internet, wo Antragsteller auf der Website erscheint. Es kennt keine Abgrenzung Antragstellers juristischen Dienstleistungen als solche. Cf. In re The Signal Companies, Inc., 228 USPQ 956 (TTAB 1986) .
Dies ist nicht zu sagen, dass, wenn in angemessener Weise verwendet, die geltend gemachten Marke oder Teile davon dürfen nicht eingetragene Marken oder [Dienstleistungsmarken] werden. Zum Beispiel, wenn Antragsteller Anwaltskanzlei Namen, sagen wir, EILBERG.COM und waren prominent auf Antragstellers Briefbögen und Visitenkarten, wie der Name, unter dem Antragsteller das Schiedsgericht seine juristischen Dienstleistungen vorgestellt wurde, dann diese Marke kann gut sein, eintragungsfähig.
Id. Bei 1956.
Die Prüfung Anwalt überprüft die Proben, um zu bestimmen, wie die vorgeschlagene Marke tatsächlich benutzt wird. Es ist die Wahrnehmung der gewöhnlichen Kunden, ob die geltend gemachten Marke fungiert als ein Zeichen, nicht der Antragsteller die Absicht, Hoffnung oder Erwartung, dass sie dies zu tun. Siehe In re Standard Oil Co., 275 F.2d 945, 125 USPQ 227 (bestimmt CCPA 1960).
Wenn die vorgeschlagene Marke in einer Weise, die als nichts anderes als eine Adresse, unter der der Antragsteller kontaktiert werden können wahrgenommen würden verwendet wird, muss die Registrierung verweigert werden. Beispiele für Domain-Namen nur als Internet-Adresse verwendet werden, gehören Domain-Namen in unmittelbarer Nähe zu Sprache, die sich auf den Domain-Namen als Adresse oder Domain-Namen nur als Teil der Informationen, wie der Antragsteller Kontakt angezeigt werden.
Beispiel: Die Marke WWW XYZ COM für die Online-Bestellung von Dienstleistungen im Bereich der..
Kleidung. Muster der Nutzung, bestehend aus einer Anzeige, die besagt, "besuchen Sie uns im Internet
bei www.xyz.com "nicht zeigen Dienstleistungsmarke Nutzung der vorgeschlagenen Kennzeichnung.
Beispiel: Die Marke XYZ COM für Finanzberatung.. Muster der Nutzung
bestehend aus einer Visitenkarte, die den Dienst bezieht und listet eine Telefonnummer, Fax
Anzahl und den Domain-Namen gesucht, um registriert werden zeigen nicht Dienstleistungsmarke Einsatz von
die vorgeschlagene Kennzeichnung.
Zurückweisung der Anmeldung
Wenn die Proben zu verwenden, um den Domain-Namen als Marke benutzt zeigen fehlschlagen und die Klägerin die Registrierung auf den Auftraggeber registrieren, muss die Prüfung Anwalt Eintragung mit der Begründung, dass die Angelegenheit zur Registrierung vorgelegt verweigern funktioniert nicht wie eine Marke. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ablehnungen sind:
Für Marken: Trademark Act § § 1, 2 und 45, 15 USC § § 1051, 1052, und 1127
Für Service-Marken: Trademark Act § § 1, 2, 3 und 45, 15 USC § § 1051, 1052, 1053
und 1127
Wenn die Klägerin die Eintragung in das Supplemental Register, muss die Prüfung Anwalt der Registrierungspflicht gemäß Trademark Act § 23, 15 USC § 1091 zu verweigern.
Zuletzt geändert: 23. März 2010








